Nutzung/Nutzungsvereinbarung
Ziel und Zweck der Internet-Leitungsauskunft
Die Internet-Leitungsauskunft der energis-Netzgesellschaft mbH ist eine Anwendung zur
Erteilung von
Leitungsauskünften über das Internet an Dritte. Mit Hilfe von standardisierten Diensten wird hiermit eine einheitliche
Visualisierung, Zusammenstellung und letztendlich Druckerzeugung von netzrelevanten Daten ermöglicht. Dabei werden
interaktiv die Informationen aus verschiedenen Datenquellen wie administrativen Daten (Gemeinden und Häuser),
Liegenschaftsdaten, sowie netzrelevanten Daten der Sparten Gas, Wasser, Strom und LWL (soweit vorhanden) zu einem
Gesamtbild zusammengeführt.
Zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten, im Einzelfall persönlich oder schriftlich eine Leitungsauskunft zu erhalten, stellt
die energis-Netzgesellschaft mbH externen Unternehmen eine
kostenlose und
effiziente Beauskunftungsvariante mit
der Internet-Leitungsauskunft zur Verfügung. Durch die Internet basierende Technologie wird dem Nutzer, der Bauarbeiten
oder Leitungsverlegungen plant und/oder ausführt ermöglicht, sich
„rund um die Uhr” über die Lage von Anlagen, Kabel
und Leitungen, die von energis-Netzgesellschaft mbH beauskunftet werden, zu informieren. Auf diese Weise soll dazu
beigetragen werden
Beschädigungen an den Versorgungsnetzen möglichst zu
vermeiden.
Die Internet-Leitungsauskunft ist als ein Beauskunftungssystem für
geplante Bauvorhaben konzipiert worden. Dennoch
kann sie auch eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Leitungsauskunft wegen eines
Störfalles, außerplanmäßig und
dringend, benötigt wird (z.B. bei Rohrbruch).
Mit Hilfe der Internet-Leitungsauskunft besitzen alle
zugelassenen Nutzer die Möglichkeit digitale Leitungsauskünfte
online über das Internet anzufragen und zu empfangen.
Beauskunftet werden die von energis-Netzgesellschaft mbH betriebsgeführten
Strom-, Gas-, Wasser- und LWL-Verteilnetze,
sowie die Verteilnetze von Versorgungs- und Netzgesellschaften, die energis-Netzgesellschaft mbH mit der
Beauskunftung ihrer Netze beauftragt haben. Detaillierte Informationen zu den von energis-Netzgesellschaft mbH
beauskunfteten Verteilnetzen enthält das Dokument
„Beauskunftete-Verteilnetze-energienetzSaar.pdf”. Dieses Dokument
kann über den Link
„Beauskunftete Netze” auf der
Startseite der Internet-Leitungsauskunft
aufgerufen und
heruntergeladen werden.
Voraussetzungen für die Nutzung der Internet-Leitungsauskunft
Um Leitungsauskünfte mit Hilfe der Internet-Leitungsauskunft anfragen zu können müssen externe Unternehmen, die an der
Nutzung des Systems interessiert sind, einen
Vertrag (Nutzungsvereinbarung) mit der energis-Netzgesellschaft mbH
abschließen.
Nach Abschluss des Vertrages stellt die energis-Netzgesellschaft mbH einem Unternehmen für jeden seiner
zugriffsberechtigten Mitarbeiter einen eigenen
Benutzerzugang (Benutzername und persönliches Passwort) für die
Anmeldung an der Anwendung zur Verfügung.
Nutzungsvereinbarung
Die Nutzungsvereinbarung bildet die
rechtliche Grundlage zur Verwendung des Systems „Internet-Leitungsauskunft“ der
energis-Netzgesellschaft mbH, sowie der von energis-Netzgesellschaft mbH erteilten Leitungsauskünfte. Die Vereinbarung ist
in doppelter Ausfertigung zu erstellen.
Jede Partei (externes Unternehmen, energis-Netzgesellschaft mbH) erhält
ein
Exemplar der Nutzungsvereinbarung.
Die Nutzungsvereinbarung wurde als
„ausfüllbares” Formular (PDF Formular) erstellt. Vor dem Ausdrucken der
Vereinbarung kann der Nutzer die erforderlichen Angaben im Formular am PC eintragen. Mit
Ausnahme der
Datums- und
Unterschriftenfelder können alle Eingabefelder am PC ausgefüllt werden. Um die Nutzungsvereinbarung am Bildschirm
anzuzeigen und bearbeiten zu können wird entweder ein PDF-Viewer (z.B. Adobe Reader) oder ein PDFBearbeitungsprogramm
(z.B. Adobe Acrobat) benötigt.
Die nachfolgend zum Download angebotene Nutzungsvereinbarung ist vom Nutzer herunterzuladen, vollständig auszufüllen,
2-fach auszudrucken, zu unterzeichnen und an die energis-Netzgesellschaft mbH zu schicken. Nachdem die Vereinbarung
der energis-Netzgesellschaft mbH vorliegt wird sie geprüft und sofern
keine Unstimmigkeiten vorliegen werden anschließend
die darin vom Nutzer beantragten Benutzerzugänge für die Internet-Leitungsauskunft angelegt und frei geschaltet. Nach
erfolgter Freischaltung der Benutzerzugänge wird der Nutzer von der energis-Netzgesellschaft mbH
schriftlich
informiert, dass ihm die Anwendung ab sofort für die Anfrage von Leitungsauskünften zur Verfügung steht. Der Nutzer
erhält von der energis-Netzgesellschaft mbH ein
gegengezeichnetes Exemplar der Nutzungsvereinbarung zurück sowie die
benötigten Informationen zu den für ihn
angelegten Benutzerzugängen (Benutzerkennungen, Passwörter).
>> Download: „Nutzungsvereinbarung über die Internet-Leitungsauskunft der energis-Netzgesellschaft mbH”
Lieferung und Lieferumfang einer Leitungsauskunft
Nachdem der Nutzer seine Anfrage online an der Internet-Leitungsauskunft der energis-Netzgesellschaft mbH getätigt hat,
wird überprüft, ob Verteilnetze oder Transportleitungen in der angefragten Örtlichkeit vorhanden sind, die von energis-
Netzgesellschaft mbH beauskunftet werden.
Liegen entsprechende Leitungsinformationen vor, wird eine Leitungsauskunft generiert. Nach ihrer
Fertigstellung erhält der
Nutzer per
E-Mail die Info, dass die von ihm angefragte Leitungsauskunft in seinem
Downloadbereich zur Verfügung
steht. Liegen
keine Leitungsinformationen in der vom Nutzer angefragten Örtlichkeit vor, wird er hiervon ebenfalls per E-Mail
informiert.
Eine Leitungsauskunft setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- sämtliche für den Bereich der Baumaßnahme erforderlichen und vorhandenen Bestandsplanauszüge
- die zur Nutzung (Lesbarkeit) des Planwerkes erforderlichen aktuellen Zeichenvorschriften
- aktuelle Leitungsschutzanweisungen
- Erläuterungen und Hinweise zur Leitungsauskunft (z.B. Antwortschreiben)
Der Nutzer kann alle von ihm angefragten Leitungsauskünfte in seinem Downloadbereich herunterladen, solange der
entsprechende
Downloadlink aktiv ist. Der genaue Zeitraum hierfür ist der Anwenderdokumentation zu entnehmen. Auf
die vom Nutzer angefragten Leitungsauskünfte hat nur der Nutzer selbst Zugriff.
Verpflichtungen der Nutzer
Gemäß Nutzungsvereinbarung sind alle Nutzer der Internet-Leitungsauskunft
verpflichtet,
- genaue Angaben zur der von ihnen geplanten Baumaßnahme zu machen,
- die Ihnen zugeschickten Planunterlagen in jedem Einzelfall auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen und
evtl. festgestellte Mängel oder Manipulationen an den Unterlagen unverzüglich der energis-Netzgesellschaft mbH
zu melden,
- den einwandfreien Empfang jeder einzelnen Leitungsauskunft zu bestätigen.